Beschlussvorlage - VO/4/0779/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 06.12.2018 den Auslegungsbeschluss für die Außenbereichssatzung im Ortsteil Hof Selmsdorf gefasst.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit wurden die Planzeichnung und der Satzungstext geändert. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist dann eine erneute Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit notwendig. Die Dauer der Beteiligungen soll auf zwei Wochen verkürzt werden.

Mit der Außenbereichssatzung für ein Teilgebiet der Ortslage Hof Selmsdorf beabsichtigt die

Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Abriss des abgängigen

Gebäudes auf den Flurstücken 198 und 199 zu schaffen und im Plangeltungsbereich dorftypische Nutzungen mit Wohnen, kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu ermöglichen. Maßstab der zulässigen Nutzungen ist der Bestand.

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorliegenden geänderten Entwurf der Außenbereichssatzung zu beschließen und die Begründung zu billigen, damit die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der vorliegende geänderte Entwurf der Außenbereichssatzung wird zur erneuten Auslegung beschlossen, der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

Der geänderte Entwurf der Außenbereichssatzung einschließlich Begründung ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der geänderten Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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