Beschlussvorlage - VO/3/0308/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Karsten Slotta wurde am 12.04.2019 zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Schönberg gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die

Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den

gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre

Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

Herr Karsten Slotta hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Zugführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Führer von Verbänden und Leiter einer Feuerwehr ist

innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.

Für die Funktion des stellvertretenden Gemeindewehrführers ist Herrn Kartsen Slotta der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Karsten Slotta zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Schönberg zu. Für die Dauer der Amtszeit (6 Jahre) wird Herr Karsten Slotta zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister. Die Amtszeit beginnt am Tage der Ernennung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

85,- € monatlich (1.020,- € jährlich)

 

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