Beschlussvorlage - VO/3/0309/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Jörn Stange wurde am 12.04.2019 zum Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Schönberg gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf

Die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

Herr Jörn Stange hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Führer von Verbänden ist innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.

Für die Funktion des Gemeindewehrführers ist Herrn Jörn Stange der Dienstgrad Hauptbrandmeister zu verleihen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg stimmt der Wahl des Herrn Jörn Stange zum Gemeindewehrführer der Gemeindewehr Schönberg zu. Für die Dauer der Amtszeit (6 Jahre) wird Herr Jörn Stange zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptbrandmeister. Die Amtszeit beginnt am Tage der Ernennung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

monatlich 170,- € (2.040,- € jährlich)

 

Loading...