Beschlussvorlage - VO/2/0453/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.04.2019 den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Im Rahmen der Umschuldung des Darlehens zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Herrnburg-Nord" und der damit verbundenen Übernahme der Kreditverbindlichkeit durch die Gemeinde Lüdersdorf sollte die Auflösung des Treuhandkontos und die Erstattung des darauf befindlichen Saldos i. H. v. 109.000 € per 31.12.2017 einhergehen. Die vorgenannte Erstattung seitens der LGE wurde erst in 2018 zahlungswirksam sodass die Kontoauflösung nicht fristgerecht erfolgt ist.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens „Herrnburg Nord“ der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2017.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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