Beschlussvorlage - VO/2/0455/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG am 18.02.2020 geprüft haben und das Ergebnis anschließend in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammenfassen.

Nach jetzigem Stand wird die Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehe.

 

Übersichten über die Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt. Die Überschreitungen der Ausgabenplanansätze in Höhe von 351.743,88 sind durch Mehreinnahmen in gesamter Höhe gedeckt.

 

Es wird durch Beschluss der Gemeindevertretung die Notwendigkeit der Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 351.743,88 € anerkannt. Die Ergebnisrechnung 2017 weist ein Jahresergebnis von 0,00 € aus, ein Ergebnisvortrag aus Vorjahren ergaben einen Überschuss von 665.738,48 €, welcher ins Folgejahr vorzutragen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 03.09.2019.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 351.743,88 € wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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