Beschlussvorlage - VO/4/0002/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Schwammsanierung der Kita in Dassow wurden im letzten Jahr außerplanmäßig und kurzfristig Fördermittel in Höhe von 192.244,50 € beantragt, bewilligt und ausgezahlt, die noch im Jahr 2019 verbaut werden mussten. Die vorgegebene Zeitschiene war sehr eng aber es wurde versucht die Möglichkeit der Fördermittel zu nutzen und so viel wie möglich darüber zu realisieren. Da die Maßnahme bereits im letzten Jahr abgeschlossen sein musste und die Firmen aufgrund der Kürze der Zeit die Arbeiten nicht alle abschließen konnten, muss die Stadt Dassow anteilig erhaltene Fördergelder zurückzahlen. Den Rückforderungsbescheid hat das Amt Schönberger Land am 03.05.2019 erhalten. Es handelt sich um einen Betrag von 11.630,00 €. Die Rückzahlung wurde nicht in den Haushalt 2019 eingestellt und ist als außerplanmäßige Ausgabe zu leisten.

Auf dem investiven Ausgabenkonto 17.11401.096.43 wurde für die Maßnahme „Sanierung der Kita Lübecker Str.“ eine Summe von 260.000,00 € in 2018 veranschlagt und ins Jahr 2019 übertragen. Hiervon wurde nicht die volle Summe in Anspruch genommen, so dass der nunmehr fällige Rückzahlungsbetrag von 11.630,00 € aus diesen Minderausgaben verwendet werden kann. Der Betrag ist bis zum 04.06.2019 an den Landkreis Nordwestmecklenburg zu leisten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow genehmigt die Eilentscheidung der amtierenden ersten stellv. Bürgermeisterin für die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.630,00 € für die Rückzahlung der Fördermittel für die Schwammsanierung in der Kita Lübecker Str.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach erfolgter Haushaltsgenehmigung erfolgt die Deckung in Höhe von 11.630,00 € auf nachfolgendem investiven Konto:

 

17/11401.23142.43 Schwammsanierung Kita Lübecker Str.

 

 

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Anlagen

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