Beschlussvorlage - VO/2/0002/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlässlich des Amtsjugendfeuerwehrtag ist im Mai 2019 eine Sachspende der Firma PCO Group GmbH eingegangen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende der Amtsausschuss oder der Amtsvorsteher zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land entscheidet grundsätzlich der Amtsausschuss über die Annahme von Spenden. Die Entscheidung für Beiträge unter 100 Euro wird auf den Amtsvorsteher übertragen.

Die Entscheidung über die Annahme der Sachspende der Firma PCO Group GmbH, ist daher durch den Amtsausschuss zu treffen.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...