Beschlussvorlage - VO/1/0005/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dassow gehören dem Hauptausschuss neben der Bürgermeisterin 4 Stadtvertreter an.

Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit der Bürgermeisterin ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß § 9 der Geschäftsordnung nach d´Hont.


Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter/in nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim. Ferner kann sich die Stadtvertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

Für den Fall der Verhinderung von Hauptausschussmitgliedern sind stellv. Mitglieder zu wählen

(§ 35 Abs. 1 KV M-V u. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow wählt nachstehende Stadtvertreter/innen in den Hauptausschuss:

 

Hauptausschussmitglieder

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld nach § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow
 

 

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