Beschlussvorlage - VO/1/0024/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf gehören dem Hauptausschuss neben dem Bürgermeister 5 Gemeindevertreter an.

 

Die Besetzung des Hauptausschusses erfolgt gemäß § 35 Abs. 1 KV M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist bei der Besetzung des Hauptausschusses anzurechnen.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

Stellvertretende Ausschussmitglieder werden nicht gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Hauptausschuss:

 

Hauptausschussmitglieder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld gemäß § 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf

 

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