Beschlussvorlage - VO/1/0025/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und Städte und weiteren Mitgliedern.

 

Die Anzahl der so genannten weiteren Mitglieder errechnet sich nach der Einwohnerzahl (§ 132 KV M-V). Die Gemeinde Selmsdorf hat neben dem Bürgermeister 2 weitere Mitglieder in den Amtsausschuss zu entsenden. Die weiteren Mitglieder wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte. Die weiteren Mitglieder werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

Für jedes weitere Mitglied ist je ein Stellvertreter zu wählen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Amtsausschuss:

 

Amtsausschussmitglieder

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine
 

 

Loading...