Beschlussvorlage - VO/1/0032/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 40 der Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung für die Dauer ihrer Wahlperiode aus ihrer Mitte die Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie sind für die Dauer ihrer Amtszeit zu Ehrenbeamten zu ernennen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte (mind. 4) der Stimmen aller Gemeindevertreter erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Bewerber erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur ein Bewerber zur Wahl stand.

Bei zwei oder mehreren Bewerbern findet eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch die Bürgermeisterin zu ziehen ist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Menzendorf wählt Frau/Herrn ………………………. zum ersten Stellvertreter/ zur ersten Stellvertreterin der Bürgermeisterin.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Menzendorf
 

 

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