Beschlussvorlage - VO/1/0034/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch sachkundige Einwohner gewählt werden. Stellvertretende Mitglieder werden nicht gewählt.

Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 36 Abs. 1 KV M-V).

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen in den Finanzausschuss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld gemäß § 8 Abs. 3 u.4 der Hauptsatzung der Gemeinde Menzendorf
 

 

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