Beschlussvorlage - VO/1/0043/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport besteht aus 5 Mitgliedern. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch weitere sachkundige Einwohner gewählt werden. Für den Fall der Verhinderung der Ausschussmitglieder ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen.

Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl § 36 Abs. 1 KV M-V.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer. Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Gemeindevertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Gemeindevertreters geheim.

Ferner kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung wählt nachstehende Gemeindevertreter/innen sowie sachkundige Einwohner/innen in den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport:

 

Ausschussmitglieder

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Sitzungsgeld gemäß § 9 Abs. 4 und 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf
 

 

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