Informationsvorlage - VO/6/0001/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der § 73, Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) sieht vor, dass die Gemeinde / Stadt einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts erstellt und diese jährlich fortschreibt.

 

Der Bericht hat insbesondere über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführung und Kapitalentnahme durch die Gemeinde / Stadt und die Auswertung auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.

 

Der als Anlage beigefügte Bericht beruht auf den Daten des geprüften Jahresabschlusses der Grundstücksgesellschaft Stadt Schönberg mbH (GGS mbH) zum Wirtschaftsjahr 2018.

 

Der Bericht dient der Information der Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürger der Stadt Schönberg. Durch eine öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 

 

 

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