Beschlussvorlage - VO/4/0004/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Bodenordnungsmaßnahme wurde durch das STALU für die Trägergemeinschaft des BOV durchgeführt. Im Rahmen der Fördermaßnahme hat die Stadt Dassow den Eigenanteil getragen. Im Rahmen der Verwendungsprüfung durch die bescheidende Stelle wurde festgestellt, dass ein Teilbetrag nicht förderfähig ist:

Bei der Rechnung in Höhe von 272.663,15 € brutto (Rechnungsnummer 17201186) von der bauausführenden Firma sind Ausgaben in Höhe von 11.850,16 € brutto des ersten Nachtrages vom 01.12.2017 für die Leistung "Ersatzverkehr Bus" abgerechnet wurden. Diese Ausgaben sind für den Zeitraum vom 14.11.2017 bis zum 20.12.2017 kalkuliert. Folglich sind die Ausgaben für den Zeitraum nach dem 30.11.2017(Ende des Bewilligungszeitraumes) nicht förderfähig. Dies entspricht 14 von 27 Tagen.

Für diese Leistung wurden insgesamt 11.850,19 € abgerechnet. Davon sind 14 von 27 Tagen zu korrigieren. Der Fehler beträgt   6.144,54 €. Bei einem Fördersatz von 90 % ist die Korrektur auf den geförderten Betrag i. H. v. 5.530,09 € anzuwenden (nicht förderfähige Kosten). Die Rückzahlung war termingebunden. Die Eilentscheidung war deshalb  notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow genehmigt die Eilentscheidung der amtierenden ersten stellv. Bürgermeisterin für die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.530,09 € für die Rückzahlung der Fördermittel für nicht förderfähige Kosten für die Maßnahme BOV Neuenhagen - Harkensee:M16 Buswendeschleife Barendorf.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung erfolgt aus den gebildeten Haushaltseinnahmeresten auf dem Konto 54101.23142.5400.

Der Eigenanteil der Stadt Dassow nach Prüfung erhöht sich damit von 31.531,59 € um 5.530,09 €.

 

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Anlagen

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