Informationsvorlage - VO/2/0010/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Menzendorf für das Haushaltsjahr 2019 wurde gem. § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Nach Prüfung der durch die Gemeindevertretung am 25.04.2019 beschlossenen Haushaltssatzung erging die rechtsaufsichtliche Anordnung:

1. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Gemeinde Menzendorf haushaltswirtschaftliche Entscheidungen trifft, die im Ergebnishaushalt 2019 zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses vor Rücklagenentnahme und im Finanzhaushalt zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens T€ 10 führen.

2. Gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V wird angeordnet, dass die Bürgermeisterin unmittelbar nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung 2019 eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß

 § 51 KV M-V in dem Umfang verfügt, der erforderlich ist, um die Erfüllung der Anordnung zu 1. zu sichern.

Die in der Anlage aufgeführten Produktsachkonten wurden durch die Bürgermeisterin gesperrt.

 

 

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Anlagen

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