Beschlussvorlage - VO/1/0054/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Der Amtsausschuss wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretungen eine zweite Stellvertreterin/ einen zweiten Stellvertreter des Amtsvorstehers (§ 139 K V M-V). Die Wahl findet nach dem Mehrheitswahlverfahren statt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen enthält.

 

Die zweite Stellvertreterin/ der zweite Stellvertreter des Amtsvorstehers ist für die Dauer ihrer/seiner Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter zu berufen. Sie/er leistet den Diensteid.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss wählt Frau/Herrn ………………………. zur zweiten Stellvertreterin/ zum zweiten Stellvertreter des Amtsvorstehers des Amtes Schönberger Land.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land
 

 

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