Beschlussvorlage - VO/1/0055/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet Ämter mit eigener Verwaltung,
eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen (§142 Abs. 5). Aufgrund der Regelungen in der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land ist die Gleichstellungsbeauftragte ehrenamtlich tätig und für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen.

 

Das Aufgabengebiet ist wie folgt beschrieben:
Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Amt Schönberger Land beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören:

1.                 die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkung auf die Gleichstellung von Frauen
  und Männern,

2.   Initiativen zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu ergreifen,

3.   Erstellung und Fortschreibung eines Frauenförderplanes,

4.   Erstellung eines jährlichen Berichtes über ihre Tätigkeit.

 

Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabengebietes an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass ihre Initiativen, Bedenken und Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen

Die Funktion wurde bisher von Frau Jessica Dörre wahrgenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss bestellt Frau…..............zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schönberger Land.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung nach §10 Abs. 6 Hauptsatzung des Amt Schönberger Land

 

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