Beschlussvorlage - VO/1/0060/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Vertrag zwischen der Stadt Schönberg, den Gemeinden Lockwisch, Niendorf, Siemz, Lüdersdorf (für den Ortsteil Boitin-Resdorf) und Roduchelstorf (für den Ortsteil Rabensdorf) und der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Schönberg vom 09. Oktober 2001 regelt den Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofes in Schönberg als öffentliche Einrichtung.

 

Aufgrund dieses Vertrages wird das „Kuratorium Friedhof Schönberg“ gebildet.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 besteht das Kuratorium aus vier Vertretern der Kirche, zwei Vertretern der beteiligten Gemeinden und zwei Vertretern der Stadt. Sie werden im Verhinderungsfall durch Stellvertreter vertreten.

 

Die zwei Vertreter der Gemeinden und deren zwei Stellvertreter werden durch den Amtsausschuss benannt.

 

Im Kuratorium haben bisher Frau Kassow, Frau Bentin und stellvertretend Herr Berger und Herr Thiel mitgewirkt. Eine Neubenennung wird daher erforderlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, folgende Vertreter und deren Stellvertreter für das Kuratorium Friedhof Schönberg zu benennen:

 

Vertreter _______________   Vertreter _________________

 

Stellvertreter _______________   Stellvertreter _________________

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ohne

 

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