Beschlussvorlage - VO/1/0071/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt: Mit Schreiben vom 23.05.2019 teilte der Fachdienst Jugend des Landkreises Nordwestmecklenburg mit, dass es für das Jahr 2019 eine Zuweisung zusätzlicher Landesmittel gibt. Folgende Zweckbindung wurde gegeben: Verbesserung der Kindertagesbetreuung.

 

Als Verteilungsschlüssel wurden die Kinderzahl im Alter von 0-10 Jahren mit Stichtag 31.12.2017 genommen. Für die Gemeinde Selmsdorf stehen demnach 7.935,48 € zur Verfügung (381 Kinder).

 

Die Gemeinde kann die Mittel frei an die Träger von Betreuungseinrichtungen verteilen.

 

Verwaltungsseitig wird folgender Vorschlag unterbreitet:

In der Gemeinde Selmsdorf gibt es drei Betreuungseinrichtungen mit drei Trägern sowie drei Tagesmütter.

 

Kita

Plätze

anteiliger Betrag

 

gemäß BE

 

Kita Selmsdorf JHZ

282

5.636,37 €

"Am Mühlenbruch"

69

1.379,11 €

Waldkindergarten Selmsdorf

18

500,00 €

Tagesmütter (3)

15

420,00 €

Gesamt:

384

7.935,48 €

 

 

Die jeweiligen Landesmittel sind bis zum 31.12.2019 umzusetzen. Es wird ein einfacher Verwendungsnachweis bis 31.03.2020 angefordert werden.

 

Die Betreuungseinrichtungen können auch noch Gelder aus anderen Kommunen erhalten.

Zur Deckung der Wohnsitzanteile im gemeindlichen Haushalt dürfen die Finanzmittel nicht verwendet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Verteilung der Landesmittel für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung wie folgt:

 

 

Kita

Plätze

anteiliger Betrag

 

gemäß BE

 

Kita Selmsdorf JHZ

282

5.636,37 €

"Am Mühlenbruch"

69

1.379,11 €

Waldkindergarten Selmsdorf

18

500,00 €

Tagesmütter (3)

15

420,00 €

Gesamt:

384

7.935,48 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme: 36100.41443 

Ausgabe: 36100.541592

 

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