Beschlussvorlage - VO/2/0015/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum

31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und Prüfvermerk zusammengefasst.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.303.218,75 €. Hierauf entfallen 387.814,37 € auf nicht bzw. unpräzise geplante Abschreibungen. Die wesentlichste Ursache mit einer Überschreitung in Höhe von 1.591.107,77 € liegt allerdings im investiven Bereich, genauer in den Sachkonten zum Bodenordnungsverfahren. Die Veranschlagung der verfügbaren Mittel erfolgte auf dem Hauptprojekt (54000), während die verschiedenen Einzelmaßnahmen in den entsprechenden untergeordneten Projekten verbucht wurden. Trotz vorhandenen Deckungskreises konnte die Abweichung (technisch) nicht aufgelöst werden.

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Es wird durch Beschluss der Stadtvertretung die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen anerkannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 27.08.2019.

Im Haushaltsjahr 2017 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.237.452,01 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren in Höhe von – 164.749,89 €, saldiert sich der Ergebnisvortrag ins Folgejahr auf 1.072.702,12 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.303.218,75 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2017.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

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Anlagen

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