Beschlussvorlage - VO/6/0003/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) hat über die GIB Gadebuscher Immobilienbetreuungs–GmbH eine korrigierte Jahresabrechnung der verwalteten Objekte für den Abrechnungszeitraum 2018 vorgelegt.

Die vorgenommene Korrektur beinhaltet in der Abrechnungsposition für die Müllabfuhr eine Richtigstellung der umlagefähigen bzw. nicht umlagefähigen Kosten.

Im Haushaltsjahr 2018 wird nun bei den verwalteten Objekten der Stadt Dassow ein Fehlbetrag in Höhe von -363,51 € ausgewiesen. Des Weiteren sind in der Abrechnung nicht umlagefähige Betriebskosten von 14,16 € + 129,50 € Portogebühren enthalten. Somit wird in der Gesamtabrechnung ein Jahresfehlbetrag von -507,17 € ausgewiesen. Der Betrag beinhaltet somit eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um -12,48€.

Der Bestand des Verwalterkontos beläuft sich unverändert zum 31.12.2018 auf 4.323,48 €.

Für das Jahr 2019 sind keine größeren Geldeinnahmen auf dem Verwalterkonto mehr zu erwarten.

Die beiden verwalteten Objekte, Brennereiweg 5 und 6, wurden zwischenzeitlich (2019) veräußert, das Verwalterkonto geschlossen und der noch verbleibende Kassenbestand (3.441,65 €) zu Gunsten der Stadt Dassow eingezahlt.

Die Abrechnung für das Jahr 2019 wird nach Übergabe der Unterlagen vom Verwalter Ihnen zur Feststellung des Endergebnisses vorgelegt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt:

 

  1. Die Aufhebung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresergebnisses für die verwalteten Objekte im Jahr 2018 in der Fassung vom 06.03.2019 vom 14.05.2019.

 

  1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 in der Fassung vom 10.07.2019 für die verwalteten Objekte der Stadt Dassow durch die Grundstücksgesellschaft Dassow mbH. Die Unterdeckung von -507,17 € aus der Gesamtjahresabrechnung vom 01.01. – 31.12.2018 wird aus dem Kassenbestand des Verwalterkontos gedeckt. Der ausgewiesene Kassenbestand zum 31.12.2018 in Höhe von 4.323,48 € verbleibt vollständig auf dem Verwalterkonto.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für das HHJ 2018 keine finanziellen Auswirkungen. Die Kontoauflösung betrifft positiv das HHJ 2019. 

 

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Anlagen

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