Beschlussvorlage - VO/1/0085/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vertrag zwischen der Stadt Schönberg, den ehemaligen Gemeinden Lockwisch, Niendorf und Groß Siemz sowie Lüdersdorf (für den Ortsteil Boitin-Resdorf) und Roduchelstorf (für den Ortsteil Rabensdorf) und der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Schönberg vom 9. Oktober 2001 regelt den Betrieb und die Unterhaltung des Friedhofes in Schönberg als öffentliche Einrichtung.

 

Aufgrund dieses Vertrages wird das „Kuratorium Friedhof Schönberg“ gebildet.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 besteht das Kuratorium aus vier Vertretern der Kirche, zwei Vertretern der beteiligten Gemeinden und zwei Vertretern der Stadt Schönberg. Sie werden im Verhinderungsfall durch Stellvertreter vertreten. Die zwei Vertreter der Gemeinden und deren zwei Stellvertreter wurden durch den Amtsausschuss benannt.

 

Die Stadt Schönberg wird durch den Bürgermeister sowie eine durch den Hauptausschuss benannte Person vertreten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, neben dem Bürgermeister folgenden weiteren Vertreter sowie Stellvertreter für das Kuratorium Friedhof Schönberg zu benennen:

 

 

 

Vertreter:  ___________________________________________

 

Stellvertreter:  ___________________________________________

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ohne

 

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