Beschlussvorlage - VO/2/0019/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow plante bereits 2017 den Erwerb eines Grundstückes in Strandnähe Barendorf, um dort Parkplätze für Strandbesucher herzustellen. Der Parkplatz kann somit ganzjährig kostenpflichtig genutzt werden. Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung scheint trotz sehr vorsichtig geplanter Auslastung des Parkplatzes plausibel. Insgesamt reichen die prognostizierten Jahreseinnahmen aus um die Folgekosten für den Erwerb des Grundstückes einschließlich Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zu decken.   Die Aufnahme des Darlehens wurde bereits am 12.12.2017 mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung durch die Stadtvertretung beschlossen und rechtsaufsichtlich genehmigt. Aufgrund des Klageverfahrens zum Bodenordnungsverfahren konnte der Ankauf des Grundstückes erst jetzt realisiert werden. Die Kreditermächtigung der unteren RAB gilt bis zum Ende des auf das HH-Jahr folgenden HH-Jahres und, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das übernächste HH-Jahr nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung dieser, mithin bis zum 18.06.19. Insofern wurde die Kreditaufnahme in Höhe von 337.100 € (Kaufpreis/Beriebsvorrichtung) 2019 neu eingestellt und durch die RAB genehmigt.

In der Planung wurden Zins- und Tilgungsleistungen für einen Zeitraum von 10 Jahren kalkuliert.

Es werden von unterschiedlichen Banken Varianten für Annuitäten- und Tilgungsdarlehen angeboten. Da die Banken erst am Tage der Stadtvertretersitzung die aktuellen Zinssätze am späten Nachmittag zusenden können, werden die Angebote dahingehend ergänzt, dass Informationen zur gesamten Zinsaufwendung bei einer Laufzeit von 10 Jahren ersichtlich sind. Bei der KfW-Bank gestaltet es sich etwas zeitintensiver. Hier wird der Tageszinssatz allgemein am 24.09.2019 mitgeteilt. Sollte die Stadtvertretung sich für die KfW-Bank entscheiden, muss der am 24.09.19 beigefügte Antrag von der Bürgermeisterin nebst Stellvertreter unterzeichnet, gesiegelt und zusammen mit einer beglaubigten Fotokopie des Personalausweises der KfW-Bank zugeschickt werden. Erst nach Annahme des Antrages durch die KfW-Bank kann ein Abruf der Darlehenssumme erfolgen. Dieser Abruf ist ebenfalls direkt von der Bürgermeisterin nebst Stellvertreter zu unterzeichnen. Danach gilt der Zinssatz am Tage des Eingangs des Kreditabrufs bei der KfW.

 

Zur Sitzung der Stadtvertretung werden somit aktuelle Angebote mit dem jeweils gültigen Tageszinssatz zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kreditinstitute (bis auf KfW) halten sich bis zum nächsten Werktag, jedoch maximal bis 8.30 Uhr, an das unterbreitete Angebot gebunden. Das angenommene Angebot muss von der Bürgermeisterin und einem Stellvertreter am Sitzungsabend unterzeichnet und gesiegelt werden.

 

Folgende Modalitäten werden zur Angebotsunterbreitung vorgegeben:

 

Kreditart: Annuität- und Tilgungsdarlehen

 

Darlehenssumme: 337.100 €

 

Auszahlung:   15.10.2019

Laufzeit:           

Endfinanzierung innerhalb von 10 Jahren / externe Ausweisung der Zinsaufwendungen während der Laufzeit

 

Zins- und Tilgungsleistung: vierteljährlich nachträglich zum 15.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt den Abschluss eines Kreditvertrages zu den vorgegebenen Konditionen über das

 

 

Kreditinstitut: …………………

 

zum Zinssatz von ……………Prozent.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zins- und Tilgungsleistungen gemäß Angebot

 

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