Beschlussvorlage - VO/2/0021/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Bildung der Gemeinde Siemz-Niendorf durch Fusion der beiden Gemeinden Groß Siemz und Niendorf wird die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erforderlich. Gemäß Gebietsänderungsvertrag hat die Gemeinde innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden des Vertrages ein einheitliches Ortsrecht zu schaffen.

 

Die Amtsverwaltung empfiehlt im Zuge dessen eine Erhöhung der bisherigen Hundesteuersätze.

 

Höhe der bisherigen Hundesteuersätze in der „Altgemeinde“ Groß Siemz:

1. Hund     30,00 €  1. gefährl. Hund   250,00 €

2. Hund    50,00 €  2. gefährl. Hund   500,00 €

3. und weitere Hund(e) 150,00 €  3. und weitere gefährl. Hund(e) 750,00 €

 

Höhe der bisherigen Hundesteuersätze in der „Altgemeinde“ Niendorf:

1. Hund    30,00 €  1. gefährl. Hund      500,00 €

2. Hund   50,00 €  2. gefährl. Hund      750,00 €

3. und weitere Hund(e) 75,00 €  3. und weitere gefährl. Hund(e) 1.000,00 €

 

Vorschlag der Amtsverwaltung:

1. Hund    50,00 €  1. gefährl. Hund      500,00 €

2. Hund   70,00 €  2. gefährl. Hund      750,00 €

3. und weitere Hund(e) 90,00 €  3. und weitere gefährl. Hund(e) 1.000,00 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung der Gemeinde Siemz-Niendorf über die Erhebung einer Hundesteuer.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrerträge bei Erhöhung der Hundesteuersätze 

 

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Anlagen

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