Beschlussvorlage - VO/3/0001/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow wird in Kürze Eigentümerin des Parkplatzes „Seestern“ Barendorf sein und diesen auch als öffentlichen Parkplatz betreiben. In der Sitzung der Stadtvertretung am 03.07.2018 wurde bereits über die Änderung der Parkgebührenordnung diskutiert und über die Parkgebühren entschieden.

Die Erhebung der Parkgebühren erfolgt in Rosenhagen auf dem vorderen Platz mit einem Parkgebührenautomaten und auf dem hinteren Platz mit einer Schrankenanlage. Der Platz mit der Schrankenanlage ist selten vollständig belegt.

Mit den Erfahrungen in Rosenhagen sollte überlagt werden auf welche Art und Weise die Parkgebühren in Barendorf zukünftig erhoben werden.

Die Schrankenanlage hat den Vorteil, dass jeder Nutzer die Parkgebühren entrichten muss um den Platz verlassen zu können. Für den Außendienst des Amtes Schönberger Land sind keine Kontrollen notwendig. Nachteilig ist die Sicherstellung einer ständigen Erreichbarkeit, so dass im Störungsfall den Nutzern das Verlassen des Platzes ermöglicht werden kann. Die Kosten für die Einrichtung einer Schrankenanlage belaufen sich auf ca. 75.000 € incl. notwendiger Tiefbauarbeiten.

Die Parkscheinautomaten sind in der Anschaffung günstiger. Die Kosten belaufen sich bei zwei Automaten incl. Aufbau und Beschilderung auf ca. 20.000 €. Bei Parkscheinautomaten wird die Möglichkeit des „Handyparkens“ geschaffen. Der Außendienst wird die Flächen regelmäßig bestreifen müssen, um sicher zu stellen, dass die Parkgebühren auch entrichtet werden.

 

Von der Verwaltung wird keiner der Varianten der Vorzug gegeben. Beide Varianten sind geeignet, den Parkplatz entsprechend der bekannten Wirtschaftlichkeitsberechnung zu betreiben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die Erhebung der Parkgebühren auf dem Parkplatz „Seestern“ Barendorf mit

-          einer Schrankenanlage

-          Parkscheinautomaten

zu betreiben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Investition in Höhe von 20.000 € oder 75.000 €. Die Haushaltsmittel stehen beim Projekt 54600 zur Verfügung.

 

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