Beschlussvorlage - VO/4/0025/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich, für den Bereich der Straße des Friedens geführt.

Die Stadt Dassow stellt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf, um die Flächen im südwestlichen Ortsbereich innerhalb der Ortslage im Rahmen der Ergänzungssatzung für eine Bebauung vorzubereiten. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung an der Straße des Friedens in der Ortslage Rosenhagen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes und der vorhandenen rechtskräftigen Satzung/ Ergänzungssatzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll sich die zukünftige Bebauung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung bestehend aus Planzeichnung, Text-inhaltliche Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Anforderungen, die sich aus der Abwägung ergeben, wurden in den Satzungsunterlagen entsprechend berücksichtigt.

Weiterhin wurde bereits die Teilung der Grundstücke vollzogen. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Straße des Friedens ein ca. 2 m breiter Streifen innerhalb des Geltungsbereiches parallel zur Straße als "Verkehrsbegleitfläche Straße" zugeschlagen wurde. Die konkrete Festlegung der Nutzung erfolgt durch Widmung (außerhalb des Verfahrens zur vorliegenden Satzung).

Auf eine Festsetzung der jeweiligen Grundstückszufahrten verzichtet die Stadt Dassow künftig.

Eine Versorgung mit Löschwasser wird über den Leitungsbestand des Zweckverbandes mit Hydranten durch die Gemeinde mit 48 m³/h über 2 Stunden gesichert. Dies ist mit den Festsetzungen und der künftigen Bebauung zu beachten. Die Sicherung der Ver- und Entsorgung erfolgt durch den Erschließungsvertrag zwischen dem Zweckverband und dem Erschließungsträger (liegt bereits vor). 

Der Ausgleich wird vollständig über ein externes Ökokonto bei der Forst ausgeglichen.

Die Auswertung der Stellungnahmen wurden aktualisiert; somit ist die Abwägung – die bereits von der Stadtvertretung am 25. April 2017 beschlossen wurde – unter Berücksichtigung der aktuellen Abstimmungen/ Regelungen in den entsprechenden Teilen zu aktualisieren und mit dem vorliegenden Beschluss anzupassen. 

Dies erfordert die Aufhebung des von der Stadtvertretung am 25. April 2017 gefassten Satzungsbeschlusses. Der Satzungsbeschluss ist neu zu fassen.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse sowie der weiteren Anpassungen führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich, für den Bereich der Straße des Friedens, in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der von der Stadtvertretung am 25. April 2017 beschlossene Satzungsbeschluss (VO/4/0472/2017-1)r die Ergänzungssatzung Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich für den Bereich Straße des Friedens wird hiermit aufgehoben.

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit Beschluss vom 25. April 2019 geprüft. Dieser Beschluss wird gemäß der Anlage 1 des hier vorliegenden Beschlusses unter Beachtung des Abwägungsgebotes für einige Stellungnahmen aktualisiert und angepasst. Den aktuellen Abwägungsvorschlag und das aktuelle Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Für ungeänderte Teile der Abwägung gilt der Beschluss vom 25. April 2019 weiterhin.

Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich für den Bereich der Straße des Friedens, bestehend aus Planzeichnung und Text- inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.             
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südwesten der Ortslage Rosenhagen und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Nordwesten: durch das bebaute benachbarte Grundstück "Straße des                                            Friedens 2",

-          im Nordosten:  durch die "Straße des Friedens",

-          im Südosten:   durch die Wegeparzelle, die nordwestlich an das bebaute                                                         benachbarte Grundstück "Straße des Friedens 1" angrenzt und

-          im Südwesten:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

4.  Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung in das Internet auf der Homepage des Amtes Schönberger Land eingestellt ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Dassow entstehen keine Kosten.

 

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Anlagen

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