Beschlussvorlage - VO/1/0092/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. als Träger der Einrichtung Kita „Deichspatzen“ in Dassow und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 27.8.2019 statt. Für die Stadt Dassow war die Bürgermeisterin Frau Pahl anwesend. Die erhöhten Entgelte sind u.a. durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert und gelten ab 01.09.2019:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten in €

Träger

art

 

 

 

 

Krippe

ganztags

894,16

Dassow

Teilzeit

588,55

 

halbtags

435,74

 

 

 

Kita

ganztags

466,46

Dassow

Teilzeit

331,08

 

halbtags

263,40

 

 

 

Hort

ganztags

291,26

Dassow

Teilzeit

186,51

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.09.2019:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA in €

Träger

art

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

313,58

Dassow

Teilzeit

216,78

 

halbtags

169,87

 

 

 

Kita

ganztags

165,23

Dassow

Teilzeit

127,04

 

halbtags

109,70

 

 

 

Hort

ganztags

103,63

Dassow

Teilzeit

70,26

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In der Haushaltsstelle 17/36100.54159 stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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