Beschlussvorlage - VO/1/0094/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. als Träger der Einrichtung in Selmsdorf und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 27.08.2019 statt. Für die Gemeinde Selmsdorf war das Amt Schönberger Land anwesend. Die erhöhten Entgelte sind u.a. durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären.

 

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert und diese gelten ab 01.09.2019:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

in €

 

 

 

Krippe

ganztags

892,00

Selmsdorf

Teilzeit

582,28

 

halbtags

427,42

 

 

 

Kiga

ganztags

465,28

Selmsdorf

Teilzeit

327,72

 

halbtags

258,94

 

 

 

Hort

ganztags

303,92

Selmsdorf

Teilzeit

196,75

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.09.2018 inklusive der vereinbarten Zins- und Tilgungskosten pro Platz:

 

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA*

Träger

art

in €

 

 

50 %

Krippe

ganztags

312,50

Selmsdorf

Teilzeit

213,64

 

halbtags

165,71

 

 

 

Kiga

ganztags

164,64

Selmsdorf

Teilzeit

125,36

 

halbtags

107,47

 

 

 

Hort

ganztags

109,96

Selmsdorf

Teilzeit

75,38

 

zzgl. 21,27 € pro Krippenplatz und 21,08 € pro Kindergartenplatz zur Tilgung - Anbau Kita Selmsdorf/Sanierung Fassade

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

in €

 

 

50 %

Krippe

ganztags

312,50

Selmsdorf

Teilzeit

213,64

 

halbtags

165,71

 

 

 

Kiga

ganztags

164,64

Selmsdorf

Teilzeit

125,36

 

halbtags

107,47

 

 

 

Hort

ganztags

109,96

Selmsdorf

Teilzeit

75,37

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es sind ausreichende Mittel im Haushalt 2019 eingestellt.

 

 

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Anlagen

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