Beschlussvorlage - VO/2/0026/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben „Straße am Sportplatz“ wurden Kosten in Höhe von 226.000 € aus dem Vorjahr übertragen, aus denen sich ein Eigenanteil in Höhe von 79.100 € ergab, welcher kreditfinanziert werden sollte.

Nach Ausschreibung des Bauvorhabens vom 20.08.2019 ergeben sich für das wirtschaftlichste Angebot Gesamtbaukosten in Höhe von 262.100 €.

Somit erhöht sich der zu finanzierende Eigenanteil der Baumaßnahme um 36.200 € auf insgesamt 115.300 €.

 

Gem. § 48 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 nebst Anlagen gem. GemHVO

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erläuterung Vorbericht

 

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Anlagen

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