Beschlussvorlage - VO/1/0095/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem DRK als Träger der Einrichtung Kita „Haus der kleinen Landmäuse“ in Lüdersdorf und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 21.8.2019 statt. Für die Gemeinde Lüdersdorf war der Bürgermeister Herr Dr. Huzel anwesend. Die erhöhten Entgelte sind u.a. durch Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich und allgemeinen Kostensteigerungen zu erklären.

Das DRK hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert und diese gelten ab 01.09.2019:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten in €

Träger

art

 

 

 

 

Krippe

ganztags

1273,24

 

Teilzeit

842,82

 

halbtags

627,61

 

 

 

Kita

ganztags

575,45

 

Teilzeit

415,28

 

halbtags

335,18

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.09.2019:

 

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA in €

Träger

art

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

503,12

 

Teilzeit

343,91

 

halbtags

265,81

 

 

 

Kita

ganztags

219,73

 

Teilzeit

169,14

 

halbtags

145,59

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

In der Haushaltsstelle 07/36100.54159 stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen

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