Beschlussvorlage - VO/2/0027/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für das Gemeindefest Siemz-Niendorf 2019 sind in den Monaten August und September Spenden durch Bürger und Firmen eingegangen.

 

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme der Spenden, je nach Höhe der Spende, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 02.07.2019 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € – 1.000 € zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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