Beschlussvorlage - VO/6/0005/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Schönberg hat am 05.03.2015 beschlossen die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf das Amt zu übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat in der Zeit vom 2015 bis jetzt die Prüfungen zur Eröffnungsbilanz sowie den Jahresabschlüssen bis 2016/2017 für die Stadt und den städtebaulichen Sondervermögen durchgeführt.

Die Prüfungen zu den Jahresabschlüssen einschließlich der sonstigen Einzelprüfungen nach dem Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sind somit fast wieder auf den aktuellen Stand.

 

Nach § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetzt M-V hat jede Stadt/Gemeinde einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Amtsangehörige Städte und Gemeinden können den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen. 

Die Stadt hat demnach zu entscheiden, ob sie einen eigenen Rechnungsprüfungsausschuss bildet oder die Aufgaben überträgt.

 

Die Stadtvertretung Schönberg hat sich auf seiner Sitzung am 05.08.2019 für die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses ausgesprochen. In einer neuen Hauptsatzung der Stadt Schönberg wird die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Schönberg festgeschrieben.

 

Auf Grund der vorgenannten Festlegungen der Stadtvertretung ist der Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung an das Amt aufzuheben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der örtlichen Rechnungsprüfung an das Amt Schönberger Land

 

  1. mit Wirkung der Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Schönberg

 

  1. mit Wirkung der Rechtskraft der neuen Hauptsatzung der Stadt Schönberg.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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