Beschlussvorlage - VO/6/0006/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat am 14.04.2015 beschlossen die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf das Amt zu übertragen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat in der Zeit vom 2015 bis jetzt die Prüfungen zur Eröffnungsbilanz sowie den Jahresabschlüssen bis 2017 für die Gemeinde durchgeführt.

Die Prüfungen zu den Jahresabschlüssen einschließlich der sonstigen Einzelprüfungen nach dem Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sind somit fast wieder auf den aktuellen Stand.

 

Nach § 36 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit dem Kommunalprüfungsgesetzt M-V hat jede Gemeinde einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Amtsangehörige Gemeinden können den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen. 

Die Gemeinde hat demnach zu entscheiden, ob sie einen eigenen Rechnungsprüfungsausschuss bildet oder die Aufgaben überträgt.

 

Die Gemeinde Selmsdorf hat sich auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.08.2019 für die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses ausgesprochen. In einer neuen bzw. überarbeiteten Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf kann/wird die Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Selmsdorf festgeschrieben.

 

Auf Grund der vorgenannten Festlegung der Gemeinde ist der Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung an das Amt entsprechend aufzuheben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Aufhebung des Beschlusses zur Übertragung der örtlichen Rechnungsprüfung an das Amt Schönberger Land

 

  1. mit Wirkung der Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Selmsdorf

 

  1. mit Wirkung der Rechtskraft der überarbeiteten geänderten bzw. neuen Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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