Beschlussvorlage - VO/2/0030/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im März 2019 ist durch die Firma Sönke Jordt Gmbh & Co.KG eine Spende eingegangen. Bei der Spende handelt sich um eine Aufwandsspende. Die erforderlichen Unterlagen lagen jedoch erst im September im zuständigen Fachbereich vor.

 

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme der Spenden, je nach Höhe der Spende, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 02.07.2019 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung.

 

Die Gemeindevertretung wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge ab 100 € zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Gemeindevertretung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Siemz-Niendorf beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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