Beschlussvorlage - VO/4/0045/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt hat einen Antrag auf Errichtung von 4 Windkraftanlagen am Standort Menzendorf von der PZWK Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG aus Wismar vorliegen und beteiligt hiermit die Gemeinde Grieben als Nachbargemeinde.

Bereits im November 2018 wurde die Gemeinde Grieben am Standort Menzendorf mit der Errichtung von 2 Windkraftanlagen des gleichen Antragstellers als Nachbargemeinde beteiligt und hat ihre Stellungnahme gemäß Anlage abgegeben.

Derselbe Antragsteller hat diesen Antrag auf Errichtung und Betrieb von 2 WKA auf nun 4 WKA erhöht. Von daher ist Grieben als Nachbargemeinde erneut zu beteiligen.

 

Der Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg zum Kapitel 6.5 Energie liegt mit Stand 05.11.2018 vor. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf hat im Zeitraum Februar bis April 2019 stattgefunden. Auch die Gemeinde Grieben hat ihre Stellungnahme gemäß Beschluss in der Gemeindevertretung vom 16.04.2019 abgegeben. Der Entwurf des RREP hat sich vom Verfahrensstand damit weiter in seinen Zielen verfestigt und ist somit als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen.

 

Der vorliegende Entwurf zum RREP, Kap. 6.5 sieht für die betreffende Fläche ein Eignungsgebiet für Windkraftanlagen vor. Die beantragten 4 Windkraftanlagen liegen innerhalb dieses ausgewiesenen Eignungsraumes und stehen damit den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. 

Die bereits positiv abgegebene Stellungnahme der Raumordnung zu den beantragten 4 WKA liegt der Gemeinde zur Kenntnisnahme vor und ist in der Anlage beigefügt.

 

Das STALU bittet um Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben für die Errichtung und Betrieb von 4 WKA innerhalb eines Monats bis zum 08.Oktober 2019. Auszüge der Antragsunterlagen sind dieser Anlage beigefügt. Die vollständigen Unterlagen (2 Ordner) stehen dem Bürgermeister, Herrn Lenschow, zur Verfügung.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Grieben beschließt, dass die Stellungnahme vom 17.12.2018 zur Errichtung von 2 WKA am Standort Menzendorf auch für die Errichtung und den Betrieb von 4 WKA am Standort Menzendorf ihre Gültigkeit behält. Die Stellungnahme ist entsprechend aktualisiert an das STALU abzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

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Anlagen

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