Beschlussvorlage - VO/4/0051/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat am 06.12.2018 den Auslegungsbeschluss für die Außenbereichssatzung im Ortsteil Hof Selmsdorf gefasst.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit wurden die Planzeichnung und der Satzungstext geändert. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wurde eine erneute, eingeschränkte Beteiligung der Behörden und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.07. bis zum 22.07.2019 durchgeführt.

Im Rahmen der ersten Beteiligungen gingen acht Stellungnahmen von Behörden und zwei Stellungnahmen von Privaten mit abwägungsrelevanten Inhalten ein (siehe anliegende Tabellen). Die zu berücksichtigenden Anregungen wurden in den Satzungsentwurf zur erneuten Auslegung eingearbeitet. Zusätzlich wurde die bis dahin enthaltende Möglichkeit, auch Gebäude und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe zulassen zu können, aus dem Satzungsentwurf gestrichen. Die Abwägungstabelle wurde angeglichen.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden gingen vier Stellungnahmen ein, die überwiegend Hinweise enthielten. Eine Anregung des Landkreises Nordwestmecklenburg soll nicht berücksichtigt werden (siehe Seite 3 unten in der Abwägungsliste). Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Mit der Außenbereichssatzung für ein Teilgebiet der Ortslage Hof Selmsdorf beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Möglichkeiten für einen Abriss des abgängigen Gebäudes auf dem Flurstücken 198 und 199 zu schaffen und im Plangeltungsbereich dorftypische Wohnnutzungen einschließlich Nebengebäuden zu ermöglichen. Maßstab der zulässigen Nutzung ist der Bestand.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der Beteiligung von der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Selmsdorf unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie in den anliegenden Abwägungstabellen vom 10.04.2019/24.06.2019 und vom 19.09.2019, geprüft: (siehe Anlagen) Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-          nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Selmsdorf zu Eigen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

   

2.  Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellung nahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.  Auf Grund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 in Verbindung mit § 5 der Gemeindeverordnung für Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Gemeindevertretung Selmsdorf die vorliegende Außenbereichssatzung für den Ortsteil „Hof Selmsdorf“, bestehend aus Planzeichnung und Text- inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.

 

4.  Die Begründung wird gebilligt.

 

5.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...