Beschlussvorlage - VO/2/0032/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg plant die Anschaffung einer Drehleiter. Der Haushalt 2019 enthält zur geplanten Investition folgende Festsetzungen:

 

Anschaffungskosten Drehleiter: 700.000 €

Sonderbedarfszuweisung Land: 210.000 €

Zuweisung Landkreis:                 233.300 €

Eigenanteil (kreditfinanziert):       256.700 €

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat nunmehr eine finanzielle Zuweisung in Höhe von 210.000 € angezeigt, sodass der Eigenanteil der Stadt Schönberg auf 280.000 € steigt.

Eine Ausschreibung erfolgt mit Vorliegen der entsprechenden Fördermittelbescheide. Mit einer Auftragserteilung und Zahlung kann im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr gerechnet werden.

Der Haushaltsplan 2019 wird dahingehend geändert, dass die Investitionsauszahlung zur Anschaffung der Drehleiter per Verpflichtungsermächtigung für das Folgejahr veranschlagt wird. Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss für die Neufestsetzung der Auszahlungsermächtigung ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

 

Die zu erwartenden Zuwendungen (420.000 €) als auch die geplante Kreditaufnahme in Höhe des gestiegenen Eigenanteils werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 neu veranschlagt, die Ansätze in 2019 werden aufgehoben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 nebst Anlagen gem. GemHVO

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erläuterung Vorbericht

 

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Anlagen

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