Beschlussvorlage - VO/2/0036/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Monat September ist eine Spende für die Feuerwehr der Gemeinde Lüdersdorf eingegangen.

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf entscheidet grundsätzlich die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidungen für Beträge von 100 Euro bis 1.000 Euro zu treffen. Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Gemeindevertretung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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