Beschlussvorlage - VO/1/0100/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gemäß der zuvor beschlossenen Hauptsatzung der Stadt Schönberg wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

Dieser besteht aus 3 Mitgliedern, davon mindestens 2 Stadtvertretern und höchstens 1 sachkundigen Einwohner. Für jede Fraktion sowie Zählgemeinschaft ist ein Stellvertreter zu wählen, welcher immer dann tätig wird, wenn ein Mitglied der Fraktion oder Zählgemeinschaft verhindert ist

Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Die Berechnung der Sitzverteilung erfolgt gemäß Geschäftsordnung nach Hare-Niemeyer.

 

Einzelne Fraktionen und fraktionslose Gemeindevertreter können sich zu Zählgemeinschaften zusammenschließen. Abgestimmt wird über die Vorschlagslisten in einem Wahlgang. Dies bedeutet, dass jeder Stadtvertreter nur eine gültige Stimme abgeben kann. Abgestimmt wird durch Handzeichen oder auf Antrag eines Stadtvertreters geheim.

 

Ferner kann sich die Stadtvertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung wählt nachstehende Stadtvertreter/innen bzw. sachkundige Einwohner/innen in den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

Ausschussmitglied

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Sitzungsgeld nach § 15 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg
 

 

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