Beschlussvorlage - VO/4/0064/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die in der Vergangenheit stattgefunden Umstrukturierungen und Umzüge der Verwaltung, hat sich gezeigt, dass die Schließsysteme der Amtsgebäude nicht mehr voll funktionsfähig, nicht oder nicht mehr zeitgemäß sind. Es sind mehrere verschiedene Schlüssel für den Zugang zu den Gebäuden mitzuführen. Im Falle, dass neue Schlüssel bereitgestellt werden müssen, ist der finanzielle Aufwand pro Schlüssel erheblich oder sogar nicht möglich, da die benötigten Schließkarten verlustig sind. Bei Verlust des Schlüssels besteht die Gefahr, dass die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss.

 

Um ein einfaches und auch sichereres Handling des Schlüsselmanagements organisieren zu können, wird heute durch den Einsatz einer Kombination aus einer elektronischen und mechanischen Schließanlage und Einbruchmeldeanlage erreicht.

 

Vorteile sind zum Beispiel:

 

- bei Verlust eines Schlüssels (Transponders) wird dieser über ein System deaktiviert. Er ist somit nutzlos und hat keine Funktion mehr.

- allen Zutrittsberechtigten der Verwaltungsgebäude können individuelle Zugänge gewährleistet werden (binnen Minuten). Eine mittlerweile 2 bis 3-wöchige Wartezeit auf den mechanischen Schlüssel entfällt.

- das System ist jederzeit erweiterbar. So können, wenn einmal die Grundausstattung vorhanden ist, auch weitere Liegenschaften ausgerüstet werden.

- bei Verlust sind die Kosten für den Transponder wesentlich günstiger als für die gesamte Schließanlage .

 

Vorgesehen ist es, dass sichern und entsichern der Einbruchmeldeanlage und der Zugang aller drei Verwaltungsgebäude mit einem Sicherungschip ermöglicht wird. Für die Büroräume erhält jeder Mitarbeiter einen normalen Zimmerschlüssel, der nicht an eine Schließanlage gekoppelt ist.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss fasst den Grundsatzbeschluss zur Beschaffung einer einheitlichen Schließanlage mit Einbruchmeldeanlage und delegiert die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Zuschlagserteilung an die Verwaltung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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