Informationsvorlage - VO/2/0038/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Berichtswesen dient der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Übermittlung verdichteter, entscheidungsrelevanter Informationen zur Verwendung in Entscheidungs- bzw. Steuerungsprozessen der Gemeinde.

Abzuklären sind die Festlegungen der Verantwortung, der Informationsbedarf, der Berichtsinhalt und der Berichtszeitraum. Unabhängig von der Mindestvorgabe eines Berichtes zum 30. Juni des Haushaltsjahres sind weitere Berichte möglich. Neben feststehenden Berichtsintervallen sind diese auch zu besonderen Anlässen oder für einzelne Produkte oder Teilhaushalte geeignet bspw. bei bedeutenden Abweichungen vom Haushaltsvollzug.

 

 

 

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