Beschlussvorlage - VO/4/0075/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die in Planung und Ausschreibung befindliche Baumaßnahme „Neubau Hort Herrnburg“ steht kurz vor dem Baubeginn. Der am 10.10.2018 bereits eingereichte Bauantrag ist in letzter Prüfung und wird voraussichtlich in den nächsten Tagen genehmigt.

Aufgrund der Dringlichkeit der Verwendung genehmigter Fördermittel und der bestehenden Jahreszeit ist ein schnellstmöglicher Baubeginn mit kurzen Ausführungszeiten der 30 Baugewerke notwendig. Somit ist die Ausschreibung nach den geltenden Vergaberichtlinien und die Auftragsvergabe jedes Gewerkes kurzfristig zu gestalten. Die Auftragsvergaben einzelnen Baugewerke sind direkt nach Abschluss des jeweiligen Vergabeverfahrens durchzuführen. Das Amt Schönberger Land schlägt der Gemeindevertretung Lüdersdorf den Grundsatzbeschluss vor, die Zuschlagsentscheidung und Auftragsvergabe sämtlicher Leistungen für die Herstellung des Bauvorhabens Neubau Hort Herrenburg an das Amt Schönberger Land zu delegieren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Um eine zeitnahe Baudurchführung des Hortneubaues sicher zu stellen, fasst die Gemeindevertretung Lüdersdorf den Grundsatzbeschluss, die Ausschreibung entsprechend den geltenden Vergaberichtlinien, die Zuschlagsentscheidung und die Auftragsvergabe für die Herstellung des Bauvorhabens Neubau Hort Herrenburg, an das Amt Schönberger Land zu delegieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ist gesichert

 

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