Beschlussvorlage - VO/3/0009/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 08.04.2019 wurde Herr Tobias Pupp zum Gemeindewehrführer Roduchelstorf gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaubahn-, Dienstgrad– und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Tobias Pupp hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roduchelstorf stimmt der Wahl des Herrn Tobias Pupp zum Gemeindewehrführer Roduchelstorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre ab Zeitpunkt der Ernennung) wird Herr Tobias Pupp zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ab November 2019 mtl. 170,- € (jährlich 2.040,- €)

 

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