Informationsvorlage - VO/1/0110/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Einwohnerfragestunde der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.09.2019 bat eine Bürgerin, die gemeindlichen Anteile zur Finanzierung der Platzkosten für Lüdersdorfer Kinder, die den Waldkindergarten in Selmsdorf besuchen, zu erhöhen. Träger des Waldkindergartens ist der Verein Eschengarten e.V. .

Die Gemeinde Lüdersdorf zahlt je in Anspruch genommenen Platz mindestens 50 % der nicht durch die Anteile des Landes und es Landkreises als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gedeckten Platzkosten (pflichtige Leistung). Für Kinder aus der Gemeinde Lüdersdorf, die in anderen Gemeinden betreut werden, zahlt sie entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem KiföG M-V (Kindertagesförderungsgesetz) den durchschnittlichen Betrag, den sie als gemeindlichen Beitrag für Einrichtungen innerhalb ihres Amtsgebiets aufzuwenden hat. Die ggf. entstehenden Mehrkosten sind durch die Eltern zu zahlen.

Sofern sich durch Entgeltverhandlungen die gemeindlichen Anteile erhöhen, wird auch für auswärtig betreute Kinder der durchschnittliche Beitrag laufend erhöht.

 

Der Verein Eschengarten e.V. hat 2011 Klage gegen die Gemeinde Lüdersdorf vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erhoben. Der Träger vertrat die Auffassung, dass die nicht gedeckten Kosten pro Platz durch die Gemeinde und nicht durch die Eltern zu zahlen seien.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat im Jahr 2014 die Klage abgewiesen und die Zahlungsverpflichtung der Gemeinde Lüdersdorf in der vorgenommenen Höhe bestätigt.

 

Die Klage ist in der 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald anhängig

(Az. 1 L 161/14). Eine Entscheidung in der Sache ist im 2. Halbjahr 2019 beabsichtigt.

 

Es wird daher empfohlen, die Zahlungen der gemeindlichen Anteile in der bisherigen Höhe beizubehalten. Die Bürgerin wird entsprechend informiert.

 

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Anlagen

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