Informationsvorlage - VO/1/0119/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) zum 01.01.2020 ändert sich auch die Finanzierung der Kindertagesförderung:

Künftig beteiligen sich das Land, der örtliche Träger der öffentlichen Jungendhilfe (Landkreis) und die Gemeinden an der Kostenentwicklung.

Das Land beteiligt sich mit 54,5 % an der Finanzierung. Der Landkreis beteiligt sich mit 22,5 % an den Kosten und die Gemeinden beteiligen sich mit einer einheitlichen, landesweiten Gemeindepauschale in Höhe von 32 % für jedes Kind in der Kindertagesförderung. Unberücksichtigt bleiben dabei die Förderart (Krippe, Kita, Hort, Kindertagespflege) und der Förderumfang (Teilzeit, halbtags, ganztags).

Die Gemeindepauschale wird für jedes Kind jährlich auf der Grundlage der Kostenentwicklung angepasst.

 

Eine Kinderbetreuung innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns bleibt für die Eltern beitragsfrei unabhängig davon, wo die Betreuung stattfindet und unabhängig vom Umfang der Betreuung und der Höhe des Entgelts pro Platz.

Die Eltern haben künftig die Verpflegungskosten, die Kosten für zusätzliche Betreuungszeiten (z.B. Ferienhort) und Mehrkosten für Betreuungen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns zu tragen.

 

Die gemeindliche Zahlungsverpflichtung besteht für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Gemeinde haben. Wo die Betreuung stattfindet, ist für die Zahlungsverpflichtung und deren Höhe unerheblich. Es verbleibt bei der Gemeindepauschale. Die Zahlungen werden an den Landkreis gezahlt. Der Landkreis leitet die Entgelte an die Träger der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen weiter.

 

Auch künftig werden durch die Träger der Einrichtungen Leistungsentgelte kalkuliert und verhandelt. Die Wohnsitzgemeinden haben auch weiterhin Teilnahmerechte an den Verhandlungen.

Für das Jahr 2020 legt das KiföG den Pauschalbetrag in Höhe von 149,33 € und für das Jahr 2021 in Höhe von 152,76 € pro Kind in der Kindertagesförderung fest. Ab 2022 wird die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass festgelegt.

 

Auswirkungen auf den Haushalt 2020:
Für die Gemeinde Roduchelstorf wurden 21 anspruchsberechtigte Kinder ermittelt.

Für die Haushaltsplanung wurde mit einer Inanspruchnahme von 21 Plätzen kalkuliert.

Benötigte Haushaltsmittel  2020:                      37.700 €

                                         2021:                      38.500 €

Planung 2019: 42.000 €

 

 

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