Beschlussvorlage - VO/1/0123/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Neufassung der Hauptsatzung beinhaltet im Vergleich zur Satzung aus 2014 und den dazu erfolgten 3 Änderungssatzungen sowie den Beschlüssen vom 25.06. 2019 hauptsächlich folgende Veränderungen:

 

Bildung eines eigenen Rechnungsprüfungsausschusses – siehe § 10 Abs. 5

 

Anpassung der Entschädigungen – siehe § 12

Hier muss die Gemeindevertretung noch Festlegungen treffen. Die Höchstsätze gem. Entschädigungsverordnung sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Funktion

Höchstbetrag

bisher

Bürgermeister

2500

1200 €

1. stellv. BGM 20 %

500

240 €

2. stellv. BGM 10 %

250

120 €

Fraktionsvorsitzender

120 €

100 €

Vorsitzender Ortsteilvertretung

180 €

100 €

monatlicher Sockelbetrag

50 €

0 €

Sitzungsgeld

Sitzungsgeld Ortsteilvertr.

40 €

30 €

20 €

Ausschussvorsitzende

60 €

45 €

 

Nach der neuen Entschädigungsverordnung erhalten jetzt alle Personen ein Sitzungsgeld.

 

Bestimmung neuer Wertgrenzen:

 

Bisher wurden alle Aufträge / Beschaffungen überwiegend direkt durch das Amt eigenständig erledigt. Die Kommunalaufsicht hat diese Praxis bemängelt und damit die Aufgabe der Stadt zugewiesen. Daher sollte die Stadtvertretung überlegen, ob die Wertgrenzen in § 9 Abs. 3 und 4 angehoben werden sollen. Die Wertgrenzen in § 11 Abs. 3 betreffen u.a. die Unterzeichnung von Aufträgen. Unterhalb der dort genannten Wertgrenzen darf die Bürgermeisterin allein zeichnen. Die Wertgrenzen in § 9 Abs. 4 betreffen Vergaben. Bis zu den genannten Beträgen darf die Bürgermeisterin allein über eine Vergabe bzw. Beschaffung entscheiden.

 

Die Hauptsatzung wird von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Es sind daher mindestens 8 Ja-Stimmen erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Hauptsatzung mit folgenden Ergänzungen:

 

Zu § 7

Funktion

Betrag

Bürgermeister

 

1. stellv. BGM

 

2. stellv. BGM

 

Fraktionsvorsitzender

 

Vorsitz Ortsteilvertretung

 

monatlicher Sockelbetrag

 

Sitzungsgeld

 

Auschussvorsitzende

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Anpassung der Entschädigungen wird zu erhöhten Ausgaben führen. Der Betrag lässt sich noch nicht beziffern, weil die Festsetzungen und die Anzahl der Sitzungen nicht bekannt sind. Generell sind die Höchstbeträge nach der Entschädigungsverordnung um ca. 20 % erhöht worden. 

 

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Anlagen

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