Beschlussvorlage - VO/4/0095/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Lage des Gemeindegebietes und des Ortsteils Rosenhagen im Tourismusentwicklungsraum und aufgrund seiner einzigartigen naturräumlichen Voraussetzungen, hat sich die Stadt Dassow dazu entschlossen, den Fremdenverkehr im Bereich der Ostseeküste maßvoll und umweltverträglich auszubauen. Insbesondere der Ortsteil Rosenhagen und seine brachliegende Fläche um die alte Scheune herum eignen sich für ein hochwertiges und eigenständiges Ferienhausgebiet inklusive eines kleinen Beherbergungsgewerbes mit max. 32 Betten sowie der entsprechenden Infrastruktur. Damit fügt sich das Vorhaben auch in die bereits erfolgte nähere Gebietsentwicklung der jüngeren Vergangenheit ein und ergänzt diese Planungen in einem angemessenen, konsistenten und sinnvollen Maß.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 17 beabsichtigt die Stadt Dassow die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Ferienhausgebietes am nordöstlichen Rand Rosenhagens zu schaffen. Der Anstoß für die Planungen des Bebauungsplans Nr. 17 erfolgte bereits am 10.06.2004 mit einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Dassow.

 

Aufgrund der im Zuge der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben sich keine weiteren Änderungen ergeben, die die Grundzüge der Planung betreffen.

 

Die gegebenen Hinweise und Anregungen finden in der Überarbeitung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Dassow und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (siehe Anlagen Abwägungstabelle) Berücksichtigung. Auch die Fragen zur inneren Erschließung und zu den gestalterischen Festsetzungen wurden abschließend geregelt.

 

Die Stellungnahmen wurden im Zuge der Abwägung behandelt. Der Abwägungsbeschluss wurde von der Stadtvertretung gefasst. Nach Abschluss des Erschließungsvertrages, Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigungen und Vorliegen der schalltechnischen Untersuchung, wonach durch den Bebauungsplan keine unzumutbaren Belästigungen zu befürchten sind, kann der Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Dassow als Satzung beschlossen werden.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Stadtvertretung notwendig.

 

Der Bebauungsplan wird als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB  tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow den Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Dassow „Nordöstlich der Ortslage Rosenhagen“ für das Planungsgebiet in Dassow-Rosenhagen auf dem Gebiet um die „alte Scheune“, bestehend aus der Planzeichnung Teil (A), dem Text Teil (B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 17 der Stadt Dassow „Nordöstlich der Ortslage Rosenhagen“ für das Planungsgebiet in Dassow-Rosenhagen auf dem Gebiet um die „alte Scheune“ durch die Stadtvertretung ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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