Beschlussvorlage - VO/2/0045/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlässlich des Weltspartages ist durch die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest eine Spende in Höhe von 200,00 € eingegangen.

 

Durch die Firma Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken ist eine Sachspende in Höhe von 166,60 € eingegangen.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden, je nach Höhe der Spenden, die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 03.05.2016 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € - 1.000 zu treffen.

Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die aufgeführten Spenden anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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