Beschlussvorlage - /4/0018/2019-1-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Sachverhalt wurde dem Bauausschuss der Stadt Schönberg mit VO 04/001872019 vorgestellt.

Eine Kronenkappung bzw. das Kürzen der Bäume um die Hälfte (Stamm stehen lassen) ist in dem oben genannten Sachverhalt keine Alternative. Die betreffenden Bäume stellen im Ganzen eine starke Bruchgefahr dar.

Im Falle einer Kürzung der Bäume um die Hälfte, bieten die zurückbleibenden Baumstämme Angriff für Pilzentwicklung und dies führt dazu, dass die Bäume (Stamm bildet neue Austriebe) dennoch eingehen und es besteht weiterhin Bruchgefahr. Die Kosten für die Stadt würden sich nicht reduzieren, da für diese Arbeiten ein Baumkletterer hinzugezogen werden müsste.

Mit dem Vergabeverfahren wurde noch nicht begonnen. Nach Beschlussfassung durch den Hauptausschuss der Stadt Schönberg beginnt das Verfahren und die Angebotsabfrage.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg fasst den Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Baumfällarbeiten aus Gründen der Gefahrenabwehr im Heinrich-Behrens-Weg, Gemarkung Schönberg, Flur 1 Flurstück 65 und delegiert die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagserteilung an das Amt. Die Kosten werden über das Aufwandskonto 11/54101 im Deckungskreis gedeckt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

11/54101 – die Kosten sind über den Deckungskreis der HH-Stelle 54101 vorhanden. 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...